Der aktuelle Stand der Dinge rund um die TI für Hebammen
Anbindung an die TI
Die Anbindung an die TI ist derzeit freiwillig. Bereits angeschlossene Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser nutzen die Telematikinfrastruktur im Wesentlichen für den Versand der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und des eRezepts. Mit KIM werden bereits Arztbriefe versendet, die auf einem einheitlichen Muster basieren. Für den Bereich der Geburtshilfe sind diese noch nicht definiert.
Für Hebammen relevante Funktionen stehen, in Abhängigkeit an die Entwicklung der digitalen Dokumentationssysteme, voraussichtlich frühestens 2024/2025 zur Verfügung.
Funktionen für Hebammen
KIM: KIM ist das Kommunikationssystem im Gesundheitswesen, das einen sicheren Versand medizinischer Daten ermöglicht.
=> Voraussetzung: allgemeine Definition für Formatvorlagen (Arztbrief, Geburtsmitteilung, Labordaten)
2 MIOs: Medizinische Informationsobjekte, als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA):
- der elektronische Mutterpass (E‑Mutterpass)
- das elektronische Kinderuntersuchungsheft (U-Heft).
=> Voraussetzung: Anbindung an die digitale Dokumentation, um Daten importieren und exportieren zu können.
Die digitale Dokumentation mit der AZH (AZH Doku) verfügt über die notwendigen Funktionen.
Refinanzierung
Sie erhalten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur vom GKV-Spitzenverband 5 jahrelang eine Erstattung der anfallenden Betriebskosten. Die quartalsweise Erstattung der Betriebskosten beträgt 578,40 €.
Darüber hinaus erhalten Sie eine vollständige Kostenerstattung des eHBA in Höhe von 432,00 € (innerhalb von 5 Jahren). Die Finanzierung wird ab 2025 um 3,85 Prozent steigen.
Ihre Optionen zur Anbindung an die TI
Egal ob Sie entspannt abwarten, den Umgang mit den hebammenrelevanten Funktionen erst unabhängig testen oder schon heute sicherstellen wollen, die Anbindung so schnell wie möglich zu erreichen, wir bieten Ihnen für jeden Anspruch die passende Option.
Direktbestellung HBA/SMC-B
Starten Sie JETZT Ihre Anbindung an die TI und bestellen Sie Ihren HBA oder die SMC-B Karte.
AZH – Telematik – Newsletter
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Ihre Vorteile
Automatische Konnektor-Updates
Die Telematikinfrastruktur wird ständig weiterentwickelt. Dazu ist es notwendig, dass der Konnektor immer auf dem neuesten Stand ist und mit den neuesten Updates versorgt wird. Dafür sorgen wir. Der Konnektor wird in unserem Rechenzentrum gehostet und wir sorgen für die notwendigen Updates, damit Sie immer die neueste Version nutzen können.
Ausfallsicheres Rechenzentrum
Unser Rechenzentrum bietet eine sehr hohe Ausfallsicherheit. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass der Konnektor aufgrund von technischen Defekten, Stromausfällen oder anderen Ursachen ausfällt. Sollte dies dennoch der Fall sein, ersetzen wir den Konnektor so schnell wie möglich, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Kartenterminal bei Ihnen
Um an der Telematikinfrastruktur teilnehmen zu können, benötigen Sie eine SMC-B Karte. Ihr virtueller Praxisstempel. Die Karte wird bei der Installation in das Kartenterminal gesteckt und nach der Freischaltung können Sie an der Telematikinfrastruktur teilnehmen. Wir halten es für sinnvoll, dass Ihre SMC-B bei Ihnen bleibt und Dritte, einschließlich uns, keinen Zugriff darauf haben. Aus diesem Grund erhalten Sie von uns ein Lesegerät für zu Hause, so dass Sie Ihre SMC-B immer in Ihrem Kartenlesegerät zur Verfügung haben.
KIM Adresse
Bei uns ist KIM, die sichere Kommunikation für Leistungserbringer inklusive. Sie teilen uns einfach mit wie Ihre persönliche Kim Adresse lauten soll und um den Rest kümmern wir uns.
Vor-Ort-Installation
Unsere zertifizierten Techniker vereinbaren direkt mit Ihnen einen Termin für die Installation. Die Techniker installieren alle Geräte und überprüfen gemeinsam mit Ihnen, ob alles funktioniert.
Keine finanzielle Vorleistung
Nach der Installation vor Ort erhalten Sie die notwendigen Unterlagen, um die Finanzierung beim GKV-SV zu beantragen. Unsere Rechnung müssen Sie aber erst im nächsten Quartal bezahlen. So ist sichergestellt, dass Sie das Geld vom GKV-SV bereits erhalten haben, bevor Sie unsere Rechnung bezahlen. (Eine Ausnahme bilden der HBA und die SMC-B. Die Rechnung für die Karten erhalten Sie direkt von D-Trust. Die Kosten für die Karten werden Ihnen mit der Startfinanzierung im Wesentlichen oder vollständig erstattet.)
Anwendungen in der TI
Intelligent und transparent.
Gesetzliche Versicherte haben seit dem 1. Januar 2021 ein Anrecht auf die Nutzung einer elektronischen Patientenakte, die von den Krankenkassen kostenlos als App bereitgestellt wird. Die Versicherten können ihre ePA selbst befüllen (z.B. Blutzuckerwerte oder Daten aus Gesundheitsapps) und ihre Behandler künftig bitten, auch Daten aus den lokalen Patientenakten der Praxen zu übertragen. Nach der Einführungsphase besteht seit dem 01.07.2021 für Arztpraxen die Pflicht, Daten auf Patientenwunsch in die ePAs zu übertragen.
Der elektronische Mutterpass ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Inhalte des elektronischen Mutterpasses beruhen auf sogenannten Medizinischen Informationsobjekten (MIO). Diese digitalen Informationen entsprechen inhaltlich dem gedruckten Mutterpass, welcher in den Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt ist. Angaben aus allen Untersuchungen und von der Geburt lassen sich automatisch vom Mutterpass in das elektronische Kinderuntersuchungsheft übertragen.
Das elektronische Untersuchungsheft für Kinder ist ebenfalls ein Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Auch hierbei handelt es sich um ein Medizinisches Informationsobjekt (MIO), das innerhalb der Telematikinfrastruktur die gegenseitige Verlaufsdokumentation und Information zwischen den jeweiligen Teilnehmern erleichtern soll.
Beim NFDM werden Medikation, Diagnosen und weitere Informationen, die bei einem Notfall relevant sein können, auf der eGK gespeichert – Daten, die Leben retten können. Als Hebamme haben Sie im Notfall ebenfalls den notwendigen Lesezugriff.
Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Dieser kann nun auf Wunsch des Patienten als elektronischer Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden.
Der neue Kommunikationsstandard KIM verbindet zum ersten Mal alle Nutzer im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg. Mit KIM können alle TI-Teilnehmer schnell, zuverlässig und vor allem sicher miteinander kommunizieren.
Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die administrative „Basis-Anwendung“ der TI. Beim Einlesen der eGK erfolgt ein automatisierter Online-Abgleich zwischen der Institution und der Krankenkasse des Patienten: Sind die gespeicherten Daten vollständig und korrekt? Falls nötig, werden die Daten direkt im Lesegerät aktualisiert.
Empfänger medizinischer Daten erhalten künftig absolute Sicherheit über die Authentizität des Absenders. Hierfür werden Daten mittels Qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet. Voraussetzung für diese sichere Signatur ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Hierdurch werden Dokumente mit einer Kennung versehen, die den Apothekern, Ärzten, Zahnärzten oder dem Pflegepersonal die Echtheit des Datensatzes garantiert.
Begriffserklärungen:
DVG: Digitale-Versorgung-Gesetz | eGK: elektronische Gesundheitskarte | ePA: elektronische Patientenakte | KIM: Kommunikation im Medizinwesen | HBA: Heilberufsausweis | QES: qualifizierte elektronische Signatur | SMC-B: Security Module Card TypB (Smartcard für Kartenterminal, „Praxisausweis“) | VPN: virtuelles privates Netzwerk | VSDM: Versichertenstammdatenmanagemen
Komponentenerklärung:
Die technische Grundausstattung aus den dargestellten Komponenten ist zur Nutzung der TI erforderlich. Sie benötigen vorab Ihren persönlichen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und eine Institutionskarte (SMC-B). Damit Sie diese Karten nutzen können, ist ein Kartenlesegerät notwendig. Für die sichere Kommunikation wird ein Konnektor benötigt. Dieser sorgt für die automatischen Ver- und Entschlüsselung jeder versendeten oder erhaltenen Nachricht. Zusätzlich wird der Transport der Nachrichten mit einem VPN-Internet Zugang abgesichert.